Berlin, 25.06.2013 Die Novelle der EU-Tabakproduktrichtlinie überschreitet die Harmonisierungskompetenz des Europäischen Gesetzgebers und widerspricht in vielen Punkten dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das ist eines der Ergebnisse eines heute veröffentlichten Gutachtens des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio (Bundesverfassungsrichter a.D.). Im Auftrag des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) hat Prof. Di Fabio den EU-Vorschlag auf Verfassungskonformität ...
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