In einem Gutachten im Auftrag des Führungskräfteverbandes Chemie VAA kritisiert Prof. Monika Schlachter, Direktorin am Trierer Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der EU (IAAEU), dass eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit durch Vorgabe eines „betriebsbezogenen Mehrheitsprinzips“ einen schwerwiegenden Eingriff in das Betätigungsrecht spezialisierter Vereinigungen darstellt. Dieses Betätigungsrecht von speziellen Verbänden wird jedoch im Arbeitsvölkerrecht ...
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