![Vererben der eigenen Immobilie]()
Ein spannender Coup der Finanzbehörden erweist sich als heftige Falle für Eigenheimeigentümer, die ihr Eigenheim an ihre Hinterbliebenen vererben. Denn wenn Nichterben in dem vererbten Haus oder in der vererbten Wohnung mietfrei weiter wohnen bleiben, müssen sie diesen Vorteil versteuern (Az. II R 45/12).
Von der Erbschaftsteuer befreit wäre nur, wer ein Familienhaus erbt und darin selbst wohnt. Ein Familienangehöriger, der nicht zu den Erben gehört aber trotzdem unter ihrem Dach ...