![Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft tritt am 1. August 2014 in Kraft]()
Nachdem der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sich im Juni 2014 einstimmig für die Allgemeinverbindlicherklärung des im Januar 2014 abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrages ausgesprochen hat, stimmte auch das Bundeskabinett in seiner gestrigen Sitzung zu. Nach der heutigen Bekanntgabe über den Bundesanzeiger kann der Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft am 1. August 2014 rechtlich verbindlich in Kraft treten. Er hat eine Laufzeit bis zum ...