Bonn, Dezember 2013 - Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge(ArbMedVV) regelt die Pflichten der Unternehmen in der betrieblichenmedizinischen Vorsorge. Die Novellierung 2013 stärkt ausdrücklich dieRechte auf informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz derMitarbeiter in diesem sensiblen Bereich des Arbeitsschutzes.
Gesunde Mitarbeiter halten auch den Betrieb gesund.Sie sind motiviert und steigern die Wettbewerbsfähigkeit derUnternehmen. Betriebsärzte beraten daher die ...
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