Das Gesetz zur Förderung der Infrastruktur Nichtbundeseigener Eisenbahnen (NE-Bahnen) ist am 12.08. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist klar: Ab dem 13.August tritt das Gesetz offiziell in Kraft und antragsberechtigte Unternehmen können die Fördermittel beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.
Mit diesem Gesetz wird eine Forderung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) weitestgehend umgesetzt. Der VDV, in dem rund 200 NE-Bahnen organisiert sind, fordert seit ...
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