Dass nur die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen könnten, ist europarechtskonform. „Die Mitbestimmung in Deutschland wird dadurch nachhaltig gestärkt“, so VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch in einer ersten Stellungnahme. „Sie hat eine große Zukunft. Das hat Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe mit seinen Schlussanträgen vor dem EuGH deutlich gemacht und damit ein klares Signal nach ganz Europa gesendet.“ ...
↧