Die Einhaltung und sorgfältige Prüfung der Hygienestruktur und der Arbeitsabläufe im medizinischen Alltag sind für Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis das wichtigste Element bei der Prävention von Infektionsübertragungen. Jedoch kennt die deutsche Rechtsordnung kein einheitliches Hygienerecht. Vielmehr finden sich eine Vielzahl von Einzelvorschriften mit hygienerelevantem Bezug in den unterschiedlichsten Rechtsquellen. Aus diesem Grund soll das bereits seit Juli 2011 gültige ...
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